Alles über Patente: Abbildung einer Weltkarte auf der die weltweiten Patentanmeldungen zu ersehen sind

10 Dinge, die Sie über Patente wissen sollten

Im Folgenden möchten wir Ihnen einige grundsätzliche Informationen zu Patenten vorzustellen, von denen wir denken, dass sie jeder kennen sollte. Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis am Ende dieser Seite.



1. Was ist ein Patent?

Ein Patent ist ein Recht. Allein der Inhaber ist befugt, die genau bezeichnete Erfindung zu benutzen, darüber zu verfügen und über ihre Verwertung zu entscheiden. Dieses staatliche Verbietungsrecht befugt den Patentinhaber zu bestimmen, wer seine Erfindung herstellen, anbieten in Verkehr bringen oder gebrauchen darf. Die Entscheidung aller weiteren Verwertungsschritte stehen - von wenigen Ausnahmen abgesehen - allein dem Patentinhaber zu. Patentmonopole selbst sind dabei keine Erfindung der heutigen Zeit. Bereits vor Jahrhunderten vergaben Könige und Kaiser Patente für herausragende Leistungen auf den Gebieten der Wissenschaft und des Handels. Schon damals waren sie begehrt, wurden jedoch nur an höhere Stände verliehen. Heute kann jede voll geschäftsfähige, juristische oder natürliche Person an ein Patent gelangen, in dem sie eine Entwicklung bei einem Patentamt anmeldet. Ein Patent wird jedoch nur für eine Erfindung gewährt, die neu ist, auf einem erfinderischen Schritt beruht und gewerblich anwendbar ist. Ein entsprechend ausführlicher Prüfungsprozess findet noch nicht in jedem Patentamt weltweit statt. Das Deutsche Patent- und Markenamt, das Europäische Patentamt sowie das United States Patent and Trademark Office nehmen, dessen ungeachtet, hierbei eine globale Vorbildfunktion ein. Deshalb wird deutschen (DE), europäischen (EP) und us-amerikanischen (US) Patenten allgemein eine besonders hohe Validität nachgesagt.



2. Wie beantrage ich ein Patent?

Als Patent geschützt werden kann eine technische Erfindung, die neu ist, auf einem erfinderischen Schritt beruht und gewerblich anwendbar ist. Um Patentschutz zu erlangen, ist ein Antrag auf Erteilung eines Patents bei einem Patentamt einzureichen. Eine Auswahl von Adressen nationaler Patentämter finden Sie in unseren Patent-Links.

Wenn Sie bspw. ein deutsches Patent anmelden möchten, so benötigen Sie:

  • das Antragsformular des Deutschen Patent- und Markenamtes
  • eine technische Beschreibung, in der einerseits auf den bekannten Stand der Technik eingegangen wird, andererseits Aufbau und Vorteile Ihrer Erfindung geschildert werden. Die Beschreibung sollte - wenn möglich - durch technische Zeichnungen ergänzt werden
  • sogenannte Patentansprüche. Dies sind präzise, juristische Formulierungen in denen festgelegt wird, was neu an Ihrer Erfindung ist, und wofür Sie wirklich einen Patentschutz beantragen.

Diese Unterlagen müssen Sie dann zusammen mit dem Namen des Erfinders und einer (kurzen) Zusammenfassung in 3-facher Ausführung beim Deutschen Patent- und Markenamt einreichen. Das Patenterteilungsverfahren beim DPMA dauert durchschnittlich 2 bis 2,5 Jahre, wenn der Prüfungsantrag innerhalb der ersten vier Monate nach der Anmeldung gestellt und die Prüfungsgebühr umgehend bezahlt wird. In Ausnahmefällen kann das Erteilungsverfahren jedoch wesentlich länger dauern. Ein Rechtschutz besteht jedoch schon direkt nach der Anmeldung, auch wenn dieser nicht unbedingt absolut valide ist. Patentanmeldungen im Ausland können deutlich länger dauern.



3. Brauche ich einen Patentanwalt?

Nein. Sofern Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, können Sie auch ganz allein ein deutsches Patent anmelden. Wer jedoch keinen Wohnsitz im Inland hat, muss sich bei der Anmeldung durch einen im Inland bestellten Anwalt vertreten lassen. Wir raten jedoch stets dazu, einen guten (Patent-) Anwalt einzuschalten. Insbesondere die Formulierung der Patentansprüche ist für den Laien oft tückisch. Hier kann schon ein einziges (falsches) Wort oder Satzzeichen entscheidend sein, ob Ihr Patent - unabhängig von Ihrer Erfindung - einen Wert hat oder nicht. Sofern Sie zum ersten Mal ein Patent anmelden, wäre eine kostengünstige Alternative, (vorab) ein Gespräch mit Ihrem lokalen SIGNO-Partner zu führen. Im Rahmen der Erfinderförderung unterstützt die deutsche Bundesregierung das INSTI-Projekt. Das erste Gespräch mit einem SIGNO-Partner ist daher für den Erfinder kostenlos und meist sehr informativ.



4. Wann sollte man ein Patent anmelden?

Eine Antwort auf diese Frage ist nicht ganz einfach. Grundsätzlich gilt: Im vollständig globalisierten Wettbewerb bei der Produktion von Wissen gibt es keine zweiten Plätze: Es bekommt in der Regel immer der das Patent, der es als erstes angemeldet hat. Der Zweite geht leer aus. (Eine Ausnahme bilden hier die USA mit ihrem First-To-Invent-System.) Vor diesem Hintergrund bietet es sich an, möglichst früh eine Erfindung zum Patent anzumelden. In einigen Technologiefeldern ist es daher ratsam, bereits weit vor der ersten Testphase oder dem Bau eines Prototyps eine Anmeldung anzustreben. Andererseits sollte man - insbesondere zur Formulierung der Patentansprüche - sehr genau absehen können, welches die wesentlichen (neuen) Merkmale der Erfindung sind. Aus diesem Grund raten viele Fachleute auch dazu, erst einen Prototyp zu bauen, um die aus dem Bau gewonnenen Erfahrungen noch mit in die Anmeldung einfließen lassen zu können. In jedem Fall gilt: Bis eine Erfindung zum Patent angemeldet wurde, sollte man sehr diskret und vorsichtig sein! Auf keinen Fall sollte man seine Erfindung - insbesondere persönlich unbekannten Dritten - anbieten oder auch nur vorstellen!



5. Gibt es ein weltweites Patent?

Es gibt kein einzelnes weltweites Patent. Fast jedes Land hat sein eigenes Patentgesetz und damit auch eigene Rechte und Pflichten, die mit einem Patent verbunden sind. Es gibt jedoch eine Möglichkeit sich eine (nahezu) weltweite Priorität für die eigene Erfindung zu sichern. Diese Priorität bezieht sich auf das 1970 geschlossene Patentübereinkommen, das Patent Cooperation Treaty (PCT), das es ermöglicht, die internationale Anmeldung einer Erfindung bei einer zentralen Stelle, der World Intellectual Property Organization (WIPO) mit Sitz in Genf, zu tätigen. Die Grundzüge der weltweiten Priorität gehen auf die Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) aus dem Jahr 1883 zurück. Eine entsprechende Anmeldung hat für die in der Anmeldung benannten Mitgliedsländer des PCT Wirkung. Die PCT-Anmeldung stellt jedoch noch keinen sicheren Rechtsschutz für eine Erfindung dar. Hierzu muss auf Basis der PCT-Anmeldung ein nationales Patent zur Erteilung gebracht werden.



6. Was kostet ein Patent?

Für ein deutsches Patent kann man realistisch mit Kosten in Höhe von etwa 2.000,-- bis 10.000,-- Euro rechnen. Je nach Umfang der Erfindung kann es günstiger oder teurer werden. Sofern Sie zum ersten Mal ein Patent anmelden und Unternehmer sind, können Sie u.U. eine staatliche Förderung erhalten. Im Rahmen der KMU-Patentaktion fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Unternehmensgründer bei der Sicherung ihrer F&E-Ergebnisse. Für ein europäisches Patent kann man realistisch mit Kosten (inkl. Übersetzungen) in Höhe von etwa 30.000,-- Euro rechnen. Je nach Umfang der Erfindung kann es günstiger oder teurer werden. Die Kosten für eine PCT-Anmeldung variieren sehr stark - je nach Aufwand und Umfang der Anmeldung. Insbesondere die Übersetzungskosten zur Überführung der PCT-Anmeldung in nationale Einzelpatente stellen hierbei einen entscheidenden Kostenfaktor dar.



7. Garantiert mir ein Patent, dass ich meine Produkte verkaufen darf?

Nicht unbedingt. Ein Patent sichert seinem Eigentümer das Recht, andere vom Gebrauch seiner Erfindung auszuschließen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass er selbst seine patentierte Erfindung in jedem Fall nutzen darf. Zum einen ist es möglich, dass der Einsatz der Erfindung gegen bestimmte nationale oder internationale Gesetze verstößt, bspw. Rüstungsabkommen. Es kann auch vorkommen, dass die Erfindung vor einer Markteinführung bestimmten aufsichtsrechtlichen Prüfungen unterzogen werden muss, so dürfen bspw. Fertigarzneimittel in der Bundesrepublik Deutschland nur in den Verkehr gebracht werden, nachdem sie die zuständige Bundesoberbehörde zugelassen oder registriert hat. Mindestens ebenso entscheidend, wie die o.g. (aufsichts-) rechtlichen Einschränkungen, ist die Abhängigkeit eines Patentes von älteren Patenten. So kann es sein, dass Sie bspw. ein Patent auf ein Fahrrad mit Klingel besitzen, dieses jedoch nicht herstellen dürfen, da noch jemand ein aktives Patent auf ein Fahrrad an sich hat. Um nun Ihr Fahrrad mit Klingel bauen und verkaufen zu dürfen müssten Sie vorher die Genehmigung/Lizenz des "Fahrrad-Patentinhabers" einholen. Tun Sie dies nicht, begehen Sie eine sogenannte Patentverletzung.



8. Was ist eine Patentverletzung?

Eine Patentverletzung ist gegeben, wenn eine durch ein Patent geschützte Technologie - ohne die Zustimmung des Patentinhabers - gewerblich hergestellt, angeboten, verkauft, gebraucht oder zu einem dieser Zwecke importiert oder auch nur besessen wird. Laut Bundesgerichtshof (BGH) ist das Verbot des Anbietens nach § 9 des Patentgesetzes (PatG) z.B. in der Regel schon verletzt, wenn Werbematerial veröffentlicht wird, das eine Darstellung eines Erzeugnisses enthält, welches dem Gegenstand des Patents entspricht (Urteil des BGH vom 16.09.2003).



9. Lohnt sich ein Patent?

Diese Frage können Sie sich nur selbst beantworten.

Fragen Sie sich Folgendes:

  • Kann ich meine Erfindung so beschreiben, dass die Beschreibung alle wesentlichen Merkmale abdeckt?
  • Bin ich wirklich der erste, der diese Idee hatte?
  • Falls schon andere eine ähnliche Idee hatten, ist meine wirklich besser?
  • Kann ich mit meiner Erfindung wirklich so viel Geld verdienen, dass sich die Kosten für eine (weltweite) Patentierung lohnen?

Wenn Sie alle diese Fragen realistisch mit "Ja" beantworten können, sollten Sie ernsthaft über eine Patentanmeldung nachdenken. Falls Sie Arbeit für die Umsetzung in reale Produkte scheuen, müssen Sie sich auch nicht selbst um eine Vermarktung Ihrer Erfindung kümmern.



10. Was ist ein Patent wert?

Grundsätzlich ist ein Patent nach seiner juristischen Definition ein subjektives Ausschlussrecht, welches es seinem Inhaber erlaubt, eine technische Erfindung für den i.d.R. maximalen Zeitraum von zwanzig Jahren exklusiv zu vermarkten. In der wissenschaftlichen Diskussion wird der Begriff des Patents jedoch mit einem unterschiedlichen Umfang versehen: Einerseits wird lediglich die juristische Urkunde, also das Recht, gemeint, andererseits wird mit dem Begriff Patent hingegen sowohl die zugrunde liegende Technologie als auch das Schutzrecht erfasst. Ebenso gibt es die Ansicht, dass unter dem Begriff Patent ausschließlich die zugrunde liegende Technologie gemeint ist. In Abhängigkeit von der Definition des Begriffs Patent variiert auch der Patentwert. Die IPB bewertet Patente im engeren Sinne, d.h. in Anlehnung an die juristische Definition. So besitzt der Patentschutz auch dann einen kommerziellen Wert, selbst wenn die zugrunde liegende Technologie nicht vom jeweiligen Patenthalter genutzt wird, da bspw. auch Lizenzen vergeben oder Konkurrenten behindert werden können.