Alles über Patente: Abbildung einer Weltkarte auf der die weltweiten Patentanmeldungen zu ersehen sind

Patentbewertungsverfahren

Verschiedene Möglichkeiten der Patentbewertung

Die bekanntesten Verfahren zur Bewertung von Patenten sind Ertragswert-Verfahren wie bspw. der Discounted-Cash-Flow-Ansatz oder die Lizenzanalogie und Marktwert-Verfahren, die durch ihre Geschwindigkeit und die vergleichsweise günstigen Stückkosten insbesondere bei der Bewertung größerer Patent-Portfolios bestechen.

Patentbewertung

Je nach Bewertungsanlass haben alle Ansätze Vorteile. Im Folgenden möchten wir Ihnen zwei Verfahren näher vorstellen:

Ertragswertansatz

Beim Ertragswertansatz werden die künftigen Einkommensströme quantifiziert, die der Inhaber durch die kommerzielle Nutzung der Schutzrechte erwartet. Durch Abzinsung dieser zukünftigen Erlöse auf den Bewertungsstichtag errechnet sich der Barwert und damit der Wert der Schutzrechte zum Bewertungsstichtag. Gängiger Ansatz zur Bewertung kleinerer Patent-Portfolios u.a. für M&A-Transaktionen und Projektgeschäfte.

Weitere Informationen zur Patentbewertung mit einem Ertragswertverfahren

Marktwertansatz mit Wertindikatoren

Beim Marktwertansatz wird der Wert der Patentfamilie anhand ähnlicher zuvor durchgeführter Transaktionen ermittelt. Der von einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen testierte quantitative Marktpreisansatz der IPB AG beruht auf dem Einsatz von Wertindikatoren, die sich bei jedem Patent bzw. bei jeder Patentfamilie in unterschiedlicher Ausprägung finden lassen. Hierdurch schaffen wir einerseits die Vergleichbarkeit der Schutzrechte, andererseits gewährleisten wir eine objektive und replizierbare Bewertung. Gängiger Ansatz zur schnellen Bewertung großer Patent-Portfolios bei Konzernen, z.B. zur Ermittlung von Goodwill, steuerlicher und bilanzieller Größen sowie Konkursen.

Weitere Informationen zur Patentbewertung mit dem IPB AG-Marktwertverfahren

Neben den hier vorgestellten Verfahren gibt es noch zahlreiche Varianten, die sich jedoch im Kern auf die hier beschriebenen zurückführen lassen. Bei Bedarf bieten wir diese selbstverständlich auch an.



Patentbewertung mit einem Ertragswertverfahren

Das Konzept des Ertragswertansatzes (oder auch Einkommensansatzes) ist aus der Unternehmensbewertung bekannt und verwendet prinzipiell die künftigen Einzahlungsüberschüsse sowie einen angemessenen Kapitalkostenzins, um den aktuellen Barwert eines Patents zu bestimmen. (Daneben können auch die aus der Optionspreistheorie bekannten Modelle zur Anwendung kommen, bei denen Patente als kombinierte Realoptionen bewertet werden.)

Ertragswertverfahren

Beim Discounted-Cash-Flow-Ansatz (DCF-Ansatz) werden die erwarteten Einzahlungsüberschüsse für die Lebensdauer einer Technologie ermittelt und anschliessend mit einer auf den Marktgegebenheiten basierenden Diskontierungsrate vom jeweiligen Einzahlungs- auf den Bewertungszeitpunkt abgezinst. Die Verwendung eines im Zeitablauf variierenden Zinssatzes kann dabei die zeitpunktspezifischen Risikovorgaben bzw. Kapitalkosten berücksichtigen. Der resultierende Barwert ist der zu erwartende Wert des Schutzrechts zum Bewertungszeitpunkt.

Einkommenserwartungen eines Patentes

Von grundlegender Bedeutung ist bei den Einkommensansätzen die Prognose der erwarteten Einzahlungsüberschüsse. Diese, d.h. wann, wie lange und in welcher Höhe die Einzahlungen erfolgen, sowie die exakte Zurechnung der Cashflows zum jeweiligen Schutzrecht stellen einen nicht unerheblichen Unsicherheitsfaktor dar.

Bestimmung des Patent-Lebenszyklus

Ein weiterer, schwierig zu ermittelnder Aspekt ist die Lebensdauer einer Technologie bzw. der Lebenszyklus eines Cashflow erzeugenden Produktes, dessen Einnahmen auf einem Patentschutz basieren. Neben der juristischen Laufzeit wird diese in erster Linie durch andere Innovationen begrenzt. Je nach Branche "veraltern" Technologien daher oftmals sehr schnell und erzeugen, auch wenn sie weiterhin patentgeschützt sind, keine Cashflows mehr. Somit ist es wichtig die ökonomische Lebensdauer eines Patents möglichst genau zu schätzen.

Zuordnung der Cashflow-Prognosen

Eine Herausforderung ist häufig auch die möglichst genaue Zuordnung der Cashflowprognosen zu den einzelnen zu bewertenden Patenten. Während dies in einigen Branchen, wie z.B. der Pharmaindustrie, häufig mit relativ geringem Aufwand verbunden ist, zeigen sich in der Automobilindustrie erhebliche Schwierigkeiten, wenn beispielsweise 40 Patentfamilien ein Bremssystem schützen. Hier ist unter Umständen die Bewertung von einzelnen Patentfamilien unter Verwendung des Einkommensansatzes nicht möglich.

Validität des Schutzrechts

Es versteht sich von selbst, dass der Validität des Schutzrechts eine zentrale Bedeutung zukommt. So sind bspw. Fragen nach dem Stand der Technik und die Formuliertung der Ansprüche entscheidene, wertbeeinflussende Faktoren, die sich in der Regel jedoch auch bereits in den erwarteten Einkommensströmen abbilden lassen, da ohne rechtliche Sicherheit (Lizenz-) Erträge meist vollständig ausbleiben.

Grundsätzlich einfach

Eine Patentbewertung mit einem Ertragswertverfahren ist grundsätzlich einfach, wenn man über ausreichend qualifizierte Daten verfügt.

Durch die Zusammenarbeit unserer Analysten der Unternehmensbewertung (Credit-Risk-Analysten) und Technologie (Ingenieure, Techniker, Physiker, Chemiker) ist es uns möglich sowohl technisch als auch wirtschaftlich fundierte Wertaussagen zu treffen. Eine patentrechtliche Begutachtung wird (in strittigen Fällen) durch externe spezialisierte Fachleute durchgeführt.



Patentbewertung mit dem IPB-Marktwertverfahren

Bewertungsverfahren, die dem sogenannten Marktwertansatz zugerechnet werden, versuchen im Marktumfeld - mit dem zu bewertendem Patent - vergleichbare Schutzrechte zu finden, für die bereits Marktpreise existieren. Von diesen wird dann der Wert für das zu bewertende Patent abgeleitet. Man unterscheidet in der Regel zwischen einem fundamentalen und einem quantitativen Marktwertansatz.

Fundamentaler Marktwertansatz

Beim fundamentalen Marktwertansatz versucht ein Experte im Rahmen einer fundamentalen Recherche ähnliche patentgeschützte Erfindungen zu finden, für die bereits ein Wert bekannt ist. Theoretisch können in den fundamentalen Marktwertansatz Werte eingehen, die sich aus abgelaufenen Lizenzverträgen, Patentverkäufen, gerichtlichen Auseinandersetzungen, vorangehenden Gutachten u.ä. ergeben haben.

Aus den so ermittelten Werten werden anschließend Rückschlüsse auf das zu bewertende Schutzrecht gezogen. Problematisch ist hierbei jedoch erstens, dass per Definition die Möglichkeit der Gegenüberstellung eines Patentes mit einem exakt gleichen Patent ausgeschlossen ist und zweitens, dass Patentwerte am Markt in der Regel nicht beobachtet werden können bzw. nur äußerst selten öffentlich zugänglich sind.

Marktwertansatz

Eine nicht zu verachtende subjektive Komponente liegt zusätzlich in der Auswahl der für den Vergleich herangezogenen Patente. Außerdem spielt bei den vorhandenen Marktpreisen oftmals zusätzliche Fakten eine Rolle, die sich, wie bei allen Vergleichsbewertungsverfahren, negativ auf die Übertragbarkeit der Marktpreise auswirken können.

Dieser Unschärfe kann man jedoch entgegenwirken, indem man die Anzahl der Vergleichspatente erhöht. Im Ergebnis heißt dies: Je mehr Sorgfalt ein Experte für die Recherche vergleichbarer bereits bewerteter Technologien aufwendet, desto teurer wird die Bewertung. Insgesamt ist daher für dieses Verfahren in der Regel mit ähnlichen Kosten zu rechnen, wie bei den Einkommensansätzen, weshalb auch der fundamentale Marktwertansatz nur bedingt für die systematische Bewertung großer Patentbestände geeignet erscheint.

Quantitativer Marktwertansatz für Patente Dem erhöhten Aufwand des fundamentalen Marktwertverfahrens begegnet die IP Bewertungs AG (IPB) mit einem quantitativen Ansatz, welcher Anfang 2004 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG geprüft und für die Eignung zur Bewertung von Patentportfolios für Zwecke der Kreditbesicherung testiert wurde.

Grundlage für die Entwicklung des Verfahrens war die Schaffung einer Datenbank, in der historische, d.h. vollständig abgeschlossene, Patenttransaktionen eingestellt wurden. Anschließend wurden Korrelate zum jeweils realisierten Wert der einzelnen historischen Patente erhoben, d.h. die in der Datenbasis vorhandenen Patente wurden auf vergleichbare erklärende Variablen, die objektiv messbar sind, reduziert. Anschließend konnte der Einfluss der einzelnen erklärenden Variablen auf den Patentwert im vorliegenden Datenbestand gemessen werden sowie die Unschärfe dieser Korrelate. Aus der Kombination verschiedener Variablen, die signifikant mit dem Patentwert positiv oder negativ korreliert sind, wurde ein multivariates Regressionsmodell geschätzt, welches einen Großteil der Varianz zwischen den einzelnen erhobenen Patentwerten erklärt.

Marktwertansatz

Bei einer Bewertung durch die IPB AG wird im ersten Schritt das Patent auf die für das Modell relevanten erklärenden Variablen reduziert. Anschließend wird der so ermittelte Datenvektor in die geschätzte Regressionsgleichung eingesetzt und der Patentwert über den Vergleich mit den historischen Mustern bekannter Korrelate berechnet.

Die Variablen bzw. Wertindikatoren sind Kenngrößen, die empirischen Untersuchungen zufolge signifikant mit dem Patentwert positiv oder negativ korreliert sind. Wissenschaftliche Untersuchungen zu diesem Themengebiet lassen sich seit Ende der 1960er-Jahren beobachten, wobei die Intensität der Untersuchungen durch größere Datenbanken und steigende Rechnerleistungen in den letzten zwanzig Jahren deutlich zunahm. Beispiele für diese Indikatoren sind z.B. in der ökonomischen Restlaufzeit, der Anzahl der überstandenen juristischen Auseinandersetzungen oder der Wahrnehmung der Technologie durch Dritte (Zitierungen) gegeben. Wobei festzuhalten ist, dass ein Indikator isoliert oft nur einen geringen bzw. keinen Werterklärungsgehalt hat.

Der Vorteil dieser Variante der Patentbewertung liegt in der schnellen, kostengünstigen und systematischen Durchführung. Durch die Erhebung von realisierten Werten und objektiv messbaren Indikatoren kann nahezu jede unternehmensspezifische, subjektive Entscheidung bei dieser Form der Bewertung ausgeschlossen werden. Gleichzeitig ist aufgrund der geringen Kosten auch eine kontinuierliche Bewertung im Zeitablauf möglich, wie sie beispielsweise für das Tracking von Sicherheiten bei Kreditfinanzierungen notwendig ist.

Patentwert-Wahrscheinlichkeitsverteilung

Patentwert-Wahrscheinlichkeitsverteilung

Das Chart zeigt die Wert-Wahrscheinlichkeitsverteilung einer Patentfamilie bzw. eines Patentportfolios. Dabei sind auf der X-Achse die jeweiligen Wertintervalle (in TEUR) abgetragen, während auf der Y-Achse die Wahrscheinlichkeit abzulesen ist, dass das jeweilige Wertintervall eintritt.

Eine Wertwahrscheinlichkeitsverteilung ist vergleichbar mit einer Szenariotechnik bei fundamentalen Marktwertansätzen oder Ertragswertverfahren. Ein zusätzlicher Nutzen wird dadurch gegeben, dass Fremdkapitalgeber leicht Kennzahlen wie bspw. den Value-at-Risk, errechnen können.

Der Value-at-Risk misst im Kreditgeschäft den potenziellen Verlust eines Kreditinstitutes, der aus der Ausreichung eines Kredites über einen bestimmten Zeitraum und innerhalb eines gegebenen Konfidenzintervalls aufgrund der Ausfallwahrscheinlichkeit und der zur Verfügung stehenden Sicherheiten entstehen kann. Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Krediten ("Klumpenrisiken") können mittels Korrelationen berücksichtigt werden. Der Value-at-Risk ist ebenfalls Grundlage für die Bestimmung des vom Kreditnehmer zu fordernden Renditeaufschlags, der das unerwartete Risiko decken soll. Eigenkapitalgeber können zudem aus der Wertwahrscheinlichkeitsverteilung die Chance auf höhere Erträge ablesen.

Validität der Schutzrechte

Es versteht sich von selbst, dass der Validität der Schutzrechte eine zentrale Bedeutung zukommt. So sind bspw. Fragen nach dem Stand der Technik und die Formuliertung der Ansprüche entscheidene wertbeeinflussende Faktoren.

Da der IPB AG-Marktwertansatz in der Regel bei der Patent-Portfoliobewertungen zum Einsatz kommt, beschränkt sich die detaillierte Betrachtung der Validität auf die als besonders wertvoll identifizierten Schutzrechte. Das spart Kosten und Zeit zugleich.

Durch die Zusammenarbeit unserer Analysten der Unternehmensbewertung (Credit-Risk-Analysten) und Technologie (Ingenieure, Techniker, Physiker, Chemiker) ist es uns möglich sowohl technisch als auch wirtschaftlich fundierte Wertaussagen zu treffen. Eine patentrechtliche Begutachtung wird (in strittigen Fällen) durch externe spezialisierte Fachleute durchgeführt.