Alles über Patente: Abbildung einer Weltkarte auf der die weltweiten Patentanmeldungen zu ersehen sind

Intellectual Property (IP) - Bedeutung von immateriellen Vermögensgegenständen

Unter dem Begriff „Intellectual Property“ werden absolute Rechte, Schutzrechte, an immateriellen Gütern verstanden. Intellectual Property setzt sich grundsätzlich aus Kundenbeziehungen, Humankapital, Innovationskapital und Infra- oder Prozess-Strukturen zusammen. Dazu zählen beispielsweise Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, aber auch das in den Köpfen der Mitarbeiter verankerte Know-how und sonstiges Unternehmenswissen. Die World Intellectual Property Organisation (WIPO) bezeichnet Intellectual Property als bereits durch Schutzrechte kodifiziertes Wissen. Dieses kodifizierte Wissen könnte man auch als „tangible intangible assets“ bezeichnen, während man nicht kodifiziertes Wissen „intangible intangible assets“ nennen könnte. Letzteres ist nur schwer greifbar[...].[1]

Immaterielle Vermögensgegenstände (Intellectual Capital) gewinnen in Wissensunternehmen, Unternehmen der Technologie und Dienstleistungsbranche, immer mehr an Bedeutung. Dabei generiert vor allem das Humankapital, dessen Wert unter anderem durch die Erfahrungen und Fähigkeiten der Mitarbeiter gemessen werden kann, Intellectual Assets, also immaterielle Vermögensgegenstände. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass an ihnen prinzipiell Besitzansprüche erworben werden können (tangible intangibles). Sind letztere durch ein Schutzrecht gesichert, wird auch von Intellectual Property Rights gesprochen.[1]

Auf den ersten Blick sind Patente die immateriellen Vermögensgegenstände, die am besten als Sicherheiten für eine Finanzierung geeignet sind. Nach § 1 des Patentgesetzes werden Patente für neue technische Erfindungen vergeben, wenn sie einer ausreichenden erfinderischen Leistung entsprechen und gewerblich anwendbar sind. Sie sichern dem Inhaber die exklusive Nutzung seiner Innovation für den maximalen Zeitraum von zwanzig Jahren, wobei dieser als Gegenleistung Patentgebühren entrichtet und sein Wissen offen legt (Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) 2002). Da es sich bei ihnen um eine juristische Urkunde handelt, die zudem übertragbar ist, und sie in der Regel neben Marken die werthaltigsten Vermögensgegenstände darstellen, erscheinen sie grundsätzlich sehr gut als Sicherheiten für Kredite oder Anleihen geeignet zu sein. [1] [...]

Publikationen der IPB AG.




[1] Vgl. Bessler/Bittelmeyer/Lipfert, 2003, Zur Bedeutung von wissensbasierten immateriellen Vermögensgegenständen für die Bewertung und Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen, Meyer (Hrsg.), Unternehmensbewertung und Basel II in kleinen und mittleren Unternehmen, Eul Verlag, S. 309-334.