Patentbewertung
mit dem IPB-Marktwertverfahren
Bewertungsverfahren, die dem sogenannten Marktwertansatz zugerechnet werden, versuchen im Marktumfeld - mit dem zu bewertendem Patent - vergleichbare Schutzrechte zu finden, für die bereits Marktpreise existieren. Von diesen wird dann der Wert für das zu bewertende Patent abgeleitet. Man unterscheidet in der Regel zwischen einem fundamentalen und einem quantitativen Marktwertansatz.
Fundamentaler Marktwertansatz
Beim fundamentalen Marktwertansatz versucht ein Experte im Rahmen einer fundamentalen Recherche ähnliche patentgeschützte Erfindungen zu finden, für die bereits ein Wert bekannt ist. Theoretisch können in den fundamentalen Marktwertansatz Werte eingehen, die sich aus abgelaufenen Lizenzverträgen, Patentverkäufen, gerichtlichen Auseinandersetzungen, vorangehenden Gutachten u.ä. ergeben haben.Aus den so ermittelten Werten werden anschließend Rückschlüsse auf das zu bewertende Schutzrecht gezogen. Problematisch ist hierbei jedoch erstens, dass per Definition die Möglichkeit der Gegenüberstellung eines Patentes mit einem exakt gleichen Patent ausgeschlossen ist und zweitens, dass Patentwerte am Markt in der Regel nicht beobachtet werden können bzw. nur äußerst selten öffentlich zugänglich sind.
Eine nicht zu verachtende subjektive Komponente liegt zusätzlich in der Auswahl der für den Vergleich herangezogenen Patente. Außerdem spielt bei den vorhandenen Marktpreisen oftmals zusätzliche Fakten eine Rolle, die sich, wie bei allen Vergleichsbewertungsverfahren, negativ auf die Übertragbarkeit der Marktpreise auswirken können.
Dieser Unschärfe kann man jedoch entgegenwirken, indem man die Anzahl der Vergleichspatente erhöht. Im Ergebnis heißt dies: Je mehr Sorgfalt ein Experte für die Recherche vergleichbarer bereits bewerteter Technologien aufwendet, desto teurer wird die Bewertung. Insgesamt ist daher für dieses Verfahren in der Regel mit ähnlichen Kosten zu rechnen, wie bei den Einkommensansätzen, weshalb auch der fundamentale Marktwertansatz nur bedingt für die systematische Bewertung großer Patentbestände geeignet erscheint.
Quantitativer Marktwertansatz für Patente
Dem erhöhten Aufwand des fundamentalen Marktwertverfahrens begegnet die IP Bewertungs AG (IPB) mit einem quantitativen Ansatz, welcher Anfang 2004 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG geprüft und für die Eignung zur Bewertung von Patentportfolios für Zwecke der Kreditbesicherung testiert wurde.Grundlage für die Entwicklung des Verfahrens war die Schaffung einer Datenbank, in der historische, d.h. vollständig abgeschlossene, Patenttransaktionen eingestellt wurden. Anschließend wurden Korrelate zum jeweils realisierten Wert der einzelnen historischen Patente erhoben, d.h. die in der Datenbasis vorhandenen Patente wurden auf vergleichbare erklärende Variablen, die objektiv messbar sind, reduziert. Anschließend konnte der Einfluss der einzelnen erklärenden Variablen auf den Patentwert im vorliegenden Datenbestand gemessen werden sowie die Unschärfe dieser Korrelate. Aus der Kombination verschiedener Variablen, die signifikant mit dem Patentwert positiv oder negativ korreliert sind, wurde ein multivariates Regressionsmodell geschätzt, welches einen Großteil der Varianz zwischen den einzelnen erhobenen Patentwerten erklärt.
Bei einer Bewertung durch die IPB wird im ersten Schritt das Patent auf die für das Modell relevanten erklärenden Variablen reduziert. Anschließend wird der so ermittelte Datenvektor in die geschätzte Regressionsgleichung eingesetzt und der Patentwert über den Vergleich mit den historischen Mustern bekannter Korrelate berechnet.
Die Variablen bzw. Wertindikatoren sind Kenngrößen, die empirischen Untersuchungen zufolge signifikant mit dem Patentwert positiv oder negativ korreliert sind. Wissenschaftliche Untersuchungen zu diesem Themengebiet lassen sich seit Ende der 1960er-Jahren beobachten, wobei die Intensität der Untersuchungen durch größere Datenbanken und steigende Rechnerleistungen in den letzten zwanzig Jahren deutlich zunahm. Beispiele für diese Indikatoren sind z.B. in der ökonomischen Restlaufzeit, der Anzahl der überstandenen juristischen Auseinandersetzungen oder der Wahrnehmung der Technologie durch Dritte (Zitierungen) gegeben. Wobei festzuhalten ist, dass ein Indikator isoliert oft nur einen geringen bzw. keinen Werterklärungsgehalt hat.
Der Vorteil dieser Variante der Patentbewertung liegt in der schnellen, kostengünstigen und systematischen Durchführung. Durch die Erhebung von realisierten Werten und objektiv messbaren Indikatoren kann nahezu jede unternehmensspezifische, subjektive Entscheidung bei dieser Form der Bewertung ausgeschlossen werden. Gleichzeitig ist aufgrund der geringen Kosten auch eine kontinuierliche Bewertung im Zeitablauf möglich, wie sie beispielsweise für das Tracking von Sicherheiten bei Kreditfinanzierungen notwendig ist.
Patentwert-Wahrscheinlichkeitsverteilung
Das Chart zeigt die Wert-Wahrscheinlichkeitsverteilung einer Patentfamilie bzw. eines Patentportfolios. Dabei sind auf der X-Achse die jeweiligen Wertintervalle (in TEUR) abgetragen, während auf der Y-Achse die Wahrscheinlichkeit abzulesen ist, dass das jeweilige Wertintervall eintritt.
Eine Wertwahrscheinlichkeitsverteilung ist vergleichbar mit einer Szenariotechnik bei fundamentalen Marktwertansätzen oder Ertragswertverfahren. Ein zusätzlicher Nutzen wird dadurch gegeben, dass Fremdkapitalgeber leicht Kennzahlen wie bspw. den Value-at-Risk, errechnen können.
Der Value-at-Risk misst im Kreditgeschäft den potenziellen Verlust eines Kreditinstitutes, der aus der Ausreichung eines Kredites über einen bestimmten Zeitraum und innerhalb eines gegebenen Konfidenzintervalls aufgrund der Ausfallwahrscheinlichkeit und der zur Verfügung stehenden Sicherheiten entstehen kann. Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Krediten ("Klumpenrisiken") können mittels Korrelationen berücksichtigt werden. Der Value-at-Risk ist ebenfalls Grundlage für die Bestimmung des vom Kreditnehmer zu fordernden Renditeaufschlags, der das unerwartete Risiko decken soll. Eigenkapitalgeber können zudem aus der Wertwahrscheinlichkeitsverteilung die Chance auf höhere Erträge ablesen.
Validität der Schutzrechte
Es versteht sich von selbst, dass der Validität der Schutzrechte eine zentrale Bedeutung zukommt. So sind bspw. Fragen nach dem Stand der Technik und die Formuliertung der Ansprüche entscheidene wertbeeinflussende Faktoren.Da der IPB-Marktwerteinsatz in der Regel bei der Patent-Portfoliobewertungen zum Einsatz kommt, beschränkt sich die detaillierte Betrachtung der Validität auf die als besonders wertvoll identifizierten Schutzrechte. Das spart Kosten und Zeit zugleich.
Durch die Zusammenarbeit unserer Analysten der Unternehmensbewertung (Credit-Risk-Analysten) und Technologie (Ingenieure, Techniker, Physiker, Chemiker) ist es uns möglich sowohl technisch als auch wirtschaftlich fundierte Wertaussagen zu treffen. Eine patentrechtliche Begutachtung wird (in strittigen Fällen) durch externe spezialisierte Fachleute durchgeführt.
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