Patentverletzung

Eine Patentverletzung ist gegeben, wenn eine durch ein Patent geschützte Technologie - ohne die Zustimmung des Patentinhabers - gewerblich hergestellt, angeboten, verkauft, gebraucht oder zu einem dieser Zwecke importiert oder auch nur besessen wird.

Laut Bundesgerichtshof (BGH) ist das Verbot des Anbietens nach § 9 des Patentgesetzes (PatG) z.B. in der Regel schon verletzt, wenn Werbematerial veröffentlicht wird, das eine Darstellung eines Erzeugnisses enthält, welches dem Gegenstand des Patents entspricht (Urteil des BGH vom 16.09.2003).

Welche Ansprüche haben Sie?

Liegt eine Verletzung vor, so stehen Ihnen nach dem deutschen Patentgesetz (vgl. §§ 139 ff. PatG) eine Reihe von Ansprüchen gegen den Verletzer zu, u.a.
  • Unterlassungsanspruch,
  • Schadensersatzanspruch,
  • Anspruch auf Auskunft,
  • Anspruch auf Rechnungslegung sowie
  • ein Vernichtungsanspruch.
Die Ansprüche verjähren jedoch i.d.R. drei Jahre nach Kenntniserlangung des Verletzungstatbestandes. In Deutschland entscheiden die ordentlichen Gerichte (Landgericht, Oberlandesgericht, BGH) über Ansprüche aus Patentverletzungsklagen.

Nur am Rande sei bemerkt, dass in der Bundesrepublik Deutschland Patentverletzungen auch strafbar sind, denn theoretisch genießt der Patentinhaber den Schutz des Strafrechts.

Wer vorsätzlich ein Patent verletzt, kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, falls gewerbsmäßig, bis zu fünf Jahren, bestraft werden (§ 142 PatentG). Voraussetzung für die Strafbarkeit ist vorsätzliches (also auf keinen Fall nur fahrlässiges) Handeln. Allerdings ist das Patentstrafrecht in der Praxis so gut wie ohne Bedeutung.

Bitte beachten Sie, dass bspw. bei europäischen und US-amerikanischen Patenten Besonderheiten zu beachten sind.

Ihr Patent wird verletzt?

Glauben oder wissen Sie, dass Ihr Patent verletzt wird? Sie sollten Sicherheit haben, bevor Sie die ersten Schritte gegen einen Verletzer unternehmen, denn eines sollte Ihnen klar sein: Eine Klage - ganz gleich wo - kann Ihnen hohe Erträge bescheren aber auch viel Geld kosten.

Bei Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Patentrechts steht i.d.R. der Unterlassungsanspruch und oft auch der Schadensersatzanspruch im Vordergrund. Das wirtschaftliche Interesse bestimmt daher den Streitwert des Verfahrens: Je höher der Streitwert, desto höher ist auch das für jeden Prozess einzugehende Kostenrisiko. "Risiko" bedeutet in diesem Fall: Wer den Prozess verliert, trägt die Kosten des eigenen Anwalts, die Kosten für Gutachten und Sachverständige, die Gerichtskosten sowie die Anwaltskosten des Prozessgegners (vgl. §§ 91 ff. Zivilprozessordnung (ZPO)).

Was sollten Sie tun?

Wir raten jedem Patentinhaber im Verdachtsfall einen Spezialisten einzuschalten.

Die IPB bietet Ihnen in Kooperation mit Ihren weltweiten Partnern eine erfolgsabhängige, strukturierte Unterstützung an - von der sicheren Feststellung einer Patentverletzung im Verdachtsfall, über die ersten Verhandlungen bis ggf. zum Prozess. So sparen Sie Geld, Zeit und vor allem Nerven. Mehr zu diesem Angebot finden Sie unter Patentvermarktung.

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